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Verein

 

Flugplatz

 
   
  Die Anfahrskizze zu unserem Platz finden Sie hier.  


Vorstandschaft

 
1. Vorsitzender
Christian Leypold, Fichtelgebirgsstr 14, 95478 Kemnath
Tel.: 09642/7027119
2. Vorsitzender
Carl-Michael Nowak, Weinleite 7, 92676 Speinshart
Tel.: 09645/8166
Kassierdd Armin Weber,Lenauer Str. 13, 95505 Immenreuth
Tel.: 09642/2561
Schriftführer
Brunner Bernhard, Eichenring 7, 95505 Immenreuth
Tel.: 09642 / 7394
Platzwart Anton Walter, Gartenstrasse 8, 95468 Kirchenlaibach 
Tel.: 09275 / 500

 

Piloten

 
Wolfgang Heidler

Brand Marco
Brunner Bernhard

Czapla Edmund
Diesner Reinhard
Diesner Sebastian
Englmann Martin
Fürnrohr Alexander

In Erinnerung an unseren Kammeraden Alex.

Verstorben im Juli 2017

Haberstroh Ernst
Hösl Nico
Kraus Tobias
Kühlein Sebastian
Leypold Christian

(1.Vorstand)

Merscher Karl-Heinz

Schriftführer

Nowak Carl-Michael

(2.Vorstand)

Opitz Udo
Prunhuber Peter
Schindler Edgar
Schindler Florian
Spitzbarth Harald
Storm Richard

Suttner Franz
Trösch Michael

In Erinnerung an unseren Kammeraden Michael

Verstorben im Juli 2017

Veigl Julian
Walter Anton

Weber Armin

(Kassier)

 

Vereinsdaten

 
  Anschrift
Christian Leypold Fichtelgebirgsstr.14 95478 Kemnath
  Telefon Tel.: 09642/7027119
  Internet www.MSG-Kemnath.de
  E-Mail info@msg-kemnath.de
  Gegründet 1981
  Mitglieder Derzeit 59 modellbaubegeisterte Flug- Schiffs- und Auto- modellbauer aus Kemnath und Umgebung, männlich und weiblich, von 12 bis 65.
  Mitgliedsbeitrag (jährlich) Erwachsene 30 €, Jugendliche bis 16 Jahre frei
  Aufnahmegebühr Erwachsene 50 € , Jugendliche bis 16 Jahre 5 €
  Verband, Versicherung Flugmodelle DMFV Erwachsene 59 €, Jugendliche bis 16 Jahre 31 €
  Verband, Versicherung Schiffsmodelle Erwachsene 7,50 €, Jugendliche bis 16 Jahre 7,50 €
  Flugmodelle Motormodelle mit Verbrenner oder Elektroantrieb, F3A, F3AX, F3B,
Scale und Semiscale, Hubschraubermodelle
  Flugplatz Bis 20 kg Fluggewicht (siehe Flugmodelle)
  Schiffsmodelle Naturgetreue Modelle, U-Boot
  Automodelle Modelle mit Verbrennungsmotor, 1:4, 1:8, 1:10, mit Elektroantrieb 1:10, Truckmodellbau
  Wo findet man uns? Jeden ersten und dritten Freitag im Monat (siehe Termine) im Vereinslokal Fantasie oder die Modellflieger meist am Sonntag zwischen 10 und 12 Uhr auf dem Modellfluggelände.
  Veranstaltungen Siehe Termine

 

Chronik

 
  1981 Vereinsgründung, 1. Vorstand Reinhard Layritz
  1981 Pachten des ersten Fluggeländes bei Kulmain 
  1982 Beitritt zum DMFV
  1982 Neuer 1. Vorstand Manfred Schmidt 
  1984 Verlegen des Fluggeländes nach Wirbenz 
  1984 Neuer 1. Vorstand Ernst Haberstroh
  1985 Genehmigung zur Anlegung und zum Betrieb unseres jetzigen Fluggeländes bei Kuchenreuth
  1989 Bau einer Hütte auf dem Flugplatz
  1993 Neuer 1. Vorstand Edgar Schindler
  1996 Beitritt zur Vereinigung Nordbayerischer Schiffsmodellbauer
  2001 Anschaffung einer Winde

 

Satzung

 
 

I. Teil Name und Zweck des Vereins

 
§ 1   Der Verein führt den Namen "Modellsportgruppe Kemnath". Er hat seinen Sitz in Kemnath und ist in das Vereinsregister eingetragen.
§ 2   Der Verein dient der Pflege und Förderung des deutschen Modellbausportes. In ihm sind die Freunde des Modellsportes mit der Zielsetzung, Darbietungen in der Öffentlichkeit zu veranstalten. Daneben wird auf die Pflege kameradschaftlicher Verbundenheit besonderer Wert gelegt. Der Verein ist überparteilich. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 

II. Teil Mitgliedschaft

 
§ 3   Der Verein setzt sich aus aktiven, passiven und Ehrenmitgliedern zusammen. Anrecht auf Aufnahme in den Verein haben Männer sowie Frauen; sie müssen die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen. In die Vorstandschaft und den Ausschuß können nur Mitglieder gewählt werden, die das 18. Lebensjahr erreicht haben. Die Wahl zum 1. und 2. Vorsitzenden,
Schriftführer und Kassier setzt Volljährigkeit voraus.
§ 4   Die Aufnahme in den Verein erfolgt durch Mehrheitsbeschluß der stimmberechtigten Mitglieder und Aushändigung der Satzung. Die Vorstandschaft ist bei Ablehnung der Aufnahme zur Angabe von Gründen nicht gehalten. Es wird eine Aufnahmegebühr erhoben, deren Höhe von der Generalversammlung festgelegt wird. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag der Vorstandschaft und des Ausschusses nach Maßgabe ihrer Verdienste um den Verein durch die Generalversammlung ernannt. Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern monatliche Mitgliederbeiträge (Geld). Die Höhe dieser Beiträge wird durch die Generalversammlung festgelegt.
§ 5   Ein aktives Mitglied, das sich ein halbes Jahr nicht mehr als solches betätigt hat, wird von der Vorstandschaft aufgefordert, sich über die weitere Zugehörigkeit zu den aktiven Modellsportlern zu entscheiden.
§ 6   Ein Mitglied kann jederzeit am Ende des Kalenderjahres schriftlich seinen Austritt aus dem Verein erklären.
§ 7   Ein Mitglied kann in folgenden Fällen aus dem Verein ausgeschlossen werden:

1. Bei Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte.
2. Wenn es durch sein Verhalten das Ansehen des Vereins in solchem Maße gefährdet, dass seine Mitgliedschaft nicht mehr tragbar erscheint.
3. Wenn über das Mitglied wegen einer ehrenrührigen Handlung rechtskräftig eine gerichtliche Strafe verhängt worden ist.
4. Wenn das Mitglied mit der Zahlung seines Beitrages länger als ein Jahr trotz einmaliger schriftlicher Mahnung im Rückstand ist.

Ausschlußverfahren:
Ü
ber den Ausschluß entscheidet die Vorstandschaft. Die Entscheidung ist dem Mitglied unter Angabe der Gründe mittels eingeschriebenem Brief bekanntzugeben. Dem Mitglied steht binnen eines Monats nach der Bekanntgabe die Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung offen, die endgültig beschließt.
 

III. Teil Rechte und Pflichten der Mitglieder

 
§ 8   Jedes Mitglied ist berechtigt, an den Veranstaltungen des Vereins, wie überhaupt am Vereinsleben, teilzunehmen, Anträge und Wünsche bei der Vorstandschaft oder bei der Generalversammlung vorzubringen und das Stimmrecht in der Generalversammlung
auszuüben.
§ 9   Die aktiven Mitglieder haben die Pflicht, ihr Können einzusetzen, regelmäßig an den Vereinsversammlungen teilzunehmen und bei Veranstaltungen des Vereins mitzuwirken.
§ 10   Alle Mitglieder zahlen nach Erreichen des 18. Lebensjahres den vollen Vereinsbeitrag, dessen Höhe von der Generalversammlung festgelegt wird. Der Vereinsbeitrag wird vom Kassier eingezogen. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Vereinsbeitrages befreit. Die Vorstandschaft kann ein Mitglied von der Verpflichtung zur Beitragszahlung befreien, wenn besondere wirtschaftliche Verhältnisse es angemessen erscheinen lassen.
§ 11   Ein gemäß § 6 und § 7 ausscheidendes Mitglied hat keinen Anspruch auf Ausfolgung eines Anteils am Vereinsvermögen. Es verliert automatisch das Miteigentumsrecht am Vereinsvermögen.
§ 12   Jedes einzelne Mitglied ist selbst haftbar.
 

IV. Teil Organe des Vereins

 
§ 13   Die Organe des Vereins sind:
1. Die Vorstandschaft
2. Die Generalversammlung
3. Mitgliedervollversammlung
§ 14   Die Vorstandschaft besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassier und dem Flugleiter (Platzwart). Der 1. Vorsitzende leitet den Verein. Stellvertreter ist der 2. Vorsitzende.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom 1. oder 2. Vorsitzenden vertreten. Jeder ist für sich alleine vertretungsberechtigt

Der 2. Vorsitzende ist im Innenverhältnis zu einer Vertretung nur dann befugt, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist.
§ 15   Beschlüsse der Vorstandschaft müssen bei nächstliegender Mitgliedervollversammlung vorgetragen werden. Einspruch der Mitglieder ist nur bei dieser Versammlung möglich.
§ 16   Die Vorstandschaftsmitglieder werden von der Generalversammlung auf die von dieser zu bestimmenden Dauer, höchstens jedoch auf die Dauer von 3 Jahren, gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Mitglied im Laufe des Geschäftsjahres aus der Vorstandschaft aus, so können die verbleibenden Mitglieder dieses Organs einen Vertreter bis zur nächsten Generalversammlung bestimmen.

Die in § l4 festgelegte Vertretung des 1. und 2. Vorsitzenden wird hierdurch jedoch nicht berührt.

§ 17   Die Generalversammlung tritt alljährlich bis spätestens Mitte Oktober zusammen. Außerdem steht es der Vorstandschaft frei, jederzeit eine Mitgliedervollversammlung einzuberufen, wenn dringende Vereinsinteressen es erfordern. Zur Einberufung einer Mitgliedervollversammlung ist die Vorstandschaft gehalten im Falle des § 7 - Ausschlussverfahren -, oder wenn wenigstens ein Zehntel der Mitglieder schriftlich die Einberufung verlangt. Der Zeitpunkt ist mindestens eine Woche vorher schriftlich bekannt zugeben.
§ 18   Die Generalversammlung beschließt mit absoluter Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Die Abstimmungen sind geheim, falls auch nur ein Mitglied dies fordert.
§ 19   Der Beschlussfassung durch die Generalversammlung unterliegt:
1. Die Änderung der Satzung.
2. Die Wahl der Vorstandschaft und von 2 Kassenprüfern.
3. Die Entlastung der Vorstandschaft.
4. Die Beschlussfassung ü
ber Zugehörigkeit zu einer Dachorganisation (DMFV).
5. Alle sonstigen Angelegenheiten, für die die Vorstandschaft nicht zuständig ist.
6. Die Auflösung des Vereins.
7. Die Festsetzung der Mitgliederbeiträge.
8. Festlegung der Platzordnung.
9. Satzungsannahme und Satzungsänderung.

Die Beschlüsse der Generalversammlung sind vom 1. oder 2. Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen.
 

V. Teil Schlußbestimmung

 
§ 20   Die Auflösung des Vereins kann nur durch die Generalversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder in geheimer Abstimmung beschlossen werden. Im Falle der Auflösung des Vereins ist das Vermögen einem wohltätigem Zwecke zu überweisen. Eine Ausschüttung an die Mitglieder findet nicht statt.

 

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